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27.11.2013

Auftrag zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten ist unionsrechtswidrig

Der in § 98 ZPO vorgesehene gerichtliche Auftrag an eine Partei, die keine Abgabestelle im Inland hat, für den Rechtsstreit einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland namhaft zu machen, ist unionsrechtswidrig. (OGH 27.11.2013, 2Ob156/13z)
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