Familien- und Erbrecht

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25.07.2024

Pflichtteilsberechnung bei Tod eines Eigentümerpartners – § 14 Abs 3 Satz 2 WEG

Der Oberste Gerichtshof stellt klar, dass nur der vom dringend wohnbedürftigen Pflichtteilsberechtigten als Wohnungseigentumspartner des Erblassers zu leistende (halbe) Übernahmspreis und nicht der gesamte Wert des ihm anwachsenden Anteils des Erblassers am Mindestanteil bei Berechnung der Pflichtteilsansprüche der übrigen Pflichtteilsberechtigten zu berücksichtigen ist.

(OGH 25.07.2024, 2 Ob 123/24p)

23.04.2024

Berücksichtigung eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Elektrofahrzeugs bei der Bemessung des Unterhalts

Die steuerrechtliche Begünstigung von Elektrofahrzeugen in § 4 der Sachbezugswerteverordnung, wonach der Sachbezug bei der Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs mit Null anzusetzen ist, schlägt nicht auf die Bemessung des Unterhalts durch.

(OGH 23.04.2024, 2 Ob 44/24w)

16.05.2023

Zum Übergangsrecht bei der Schenkung auf den Todesfall

Stirbt der Erblasser nach dem 31. 12. 2016, dann ist für die Frage der Auswirkungen einer Schenkung auf den Todesfall (ua für die Anrechnung im Pflichtteilsrecht) die (neue) Rechtslage nach dem ErbRÄG 2015 auch dann maßgeblich, wenn der Vertrag über die Schenkung auf den Todesfall vor dem 31. 12. 2016 geschlossen wurde.

(OGH 16.05.2023, 2 Ob 59/23z)

29.04.2019

Redlicher Unterhaltsverbrauch eines Studenten

Die Ansicht, ein den Unterhaltsanspruch wahrendes ernsthaft und zielstrebig betriebenes Studium liege bei Erfüllung der Voraussetzungen zum Bezug der Familienbeihilfe vor, wurde in der Vergangenheit von der Judikatur zumindest als Grundsatz vertreten und findet sich auch in der aktuellen Literatur. Einem Studenten kann nicht vorgeworfen werden, wenn er davon ausgeht. Diffizile juristische Beurteilungen können von einem Unterhaltsberechtigten grundsätzlich nicht erwartet werden.

(OGH 29.04.2019, 8Ob38/19z)

29.01.2019

Einantwortungsbeschluss überwindet Kontensperre

Durch die rechtskräftige Einantwortung einer Verlassenschaft werden der oder die Erben Vertragspartner des Kontovertrages. Sie sind daher zur Verfügung über die Konten befugt, ohne dass eine besondere Ermächtigung durch das Gericht erforderlich wäre.

(OGH 29.01.2019, 2Ob7/19x)

20.12.2016

Unterhalt: Sonderbedarf bei Tennistalent

Dem unterhaltspflichtigen Vater ist es bei angespannten finanziellen Verhältnissen nicht zumutbar, die hohen Kosten für das jahrelange Wettkampftraining seines Sohnes zu tragen.

(OGH 20.12.2016, 4Ob242/16s)

15.05.2014

"Erhalt des Familienvermögens" als maßgebliches Testamentsmotiv

Einem solchen Motiv kommt im Fall einer Irrtumsanfechtung des Testaments keine eigenständige Bedeutung zu, wenn der Erblasser in einer Familie im traditionellen Sinn diese Familienmitglieder bedenkt. Anders wäre die Situation lediglich dann zu beurteilen, wenn der Erblasser etwa Kinder aus einer früheren nichtehelichen Beziehung oder Ehe gehabt hätte und als Motiv feststehe, dass er sein Vermögen in seiner nunmehrigen Familie halten habe wollen.

(OGH 15.05.2014, 6Ob168/13v)

28.10.2013

Dem Noterben steht gegen einen dritten Geschenknehmer der nicht Erbe ist kein Anspruch auf Vermögensangabe zu

Für eine Klage des Noterben gegen den dritten Geschenknehmer auf Geltendmachung des Schenkungspflichtteils ist im Gesetz kein materieller Auskunftsanspruch vorgesehen. Der Noterbe hat in diesem Fall daher keinen Anspruch auf Vermögensangabe.

(OGH 28.10.2013, 8Ob55/13s)

23.10.2013

Kein Aussageverweigerungsrecht eines Notarsubstituten als Testamentsverfasser und -zeuge

Die Berufung des im Verfahren über das Erbrecht als Zeugen vernommenen Notariatssubstituten auf die notarielle Verschwiegenheitspflicht ist mit den Pflichten eines Testamentszeugen nicht vereinbar. Sein Rechtsmittel gegen die über ihn verhängte Geldstrafe blieb erfolglos.

(OGH 23.10.2013, 2Ob61/13d)

19.06.2013

Unterhaltsbemessung bei Schulden des Unterhaltspflichtigen

Entscheidend bei der Interessenabwägung, ob Schulden eine Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage darstellen, sind der Zeitpunkt und die Art der Entstehung, der Zweck der Schuldaufnahme, das Einverständnis des Ehepartners, die Dringlichkeit der Bedürfnisse des Verpflichteten und des Berechtigten sowie das Interesse an der Schuldtilgung, um die Verbindlichkeiten nicht weiter anwachsen zu lassen und dadurch die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten weiter herabzudrücken.

(OGH 19.6.2013, 7 Ob 103/13t)

01.02.2013

Elternberatung als Voraussetzung für einvernehmliche Ehescheidung

Seit heute sind Eltern, die beabsichtigen sich einvernehmlich Scheiden zu lassen verpflichtet, dem Gericht vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung über die Scheidungsfolgen zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten haben lassen.

Das Bundesministerium für Justiz hat auf der Homepage eine Liste jener Organisationen/Einzelpersonen veröffentlicht, "die sich selbst für geeignet halten, die Elternberatung gemäß § 95a Abs 1a
Außerstreitgesetz (richtig: § 95 Abs 1a AußStrG) durchzuführen". Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Eignung alleine den unabhängigen Gerichten obliegt.

31.07.2008

Derzeitige Regelung der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig!

Die derzeitige Regelung bei der der 3-fache Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen wird, ist verfassungswidrig, weil die "pauschale Vervielfältigung historischer Werte die Weiterentwicklung der Grundstücke nicht angemessen widerspiegelt". Reperaturfrist. 31.7.2008.

01.12.2005

Aufhebung der gemeinsamen Obsorge nach Ehescheidung!

Jener Elternteil der die Aufhebung der im Rahmen der Ehescheidung vereinbarten gemeinsamen Obsorge beantragt, hat diesen Antrag nicht zu begründen. Die nachfolgende Entscheidung, welchem Elternteil die alleinige Obsorge hinkünftig zustehen soll, orientiert sich ausschließlich am Kindeswohl.

(OGH 1.12.2005, 2Ob266/05i)

20.04.2006

Wirkung der Festsetzung von Kindesunterhalt im Rahmen einer Ehescheidung!

das Einkommen des Kindesvaters, kann der Unterhalt – auch ohne Änderung der Verhältnisse – neu bemessen werden.

(OGH 20.4.2006, 4Ob37/06d)

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