Strafrecht
Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung
Erschwerende Wertung der „Weitergabe von harten Drogen (Cocain)" bei Suchtgifthandel begründet Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO.
(OGH 18.08.2022, 12Os55/22p)
Keine bedingte Strafnachsicht bei Vergewaltigung
Auch bei Jugendlichen kommt eine gänzlich bedingte Nachsicht einer wegen Vergewaltigung verhängten Strafe nicht in Betracht.
(OGH 18.11.2021, 12 OS 120/21w)
Wiedereinsetzungsantrag der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hatte in einem umfangreichen schöffengerichtlichen Verfahren die dreitägige Frist ab Urteilsverkündung zur Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde (betreffend Verbandsgeldbußen) und einer Berufung (hinsichtlich eines Angeklagten) versäumt. Der Oberste Gerichtshof verweigerte die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
(OGH 18.12.2014, 13Os135/14y)
Kein Schadenersatzanspruch gegen Sachverständigen während anhängigem Strafverfahren
Ein in einem Strafverfahren Verurteilter kann, solange das verurteilende Strafurteil aufrecht ist, vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützte, nicht Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren. Dies gilt auch für den in Untersuchungshaft Genommenen, solange die Untersuchungshaft oder deren Ersatz durch gelindere Mittel aufrecht sind.
Die Ausgestaltung des strafrechtlichen Rechtsschutzsystems schließe es aus, während des anhängigen Strafverfahrens eine Überprüfung von dessen Ergebnissen im Zivilverfahren herbeizuführen; schon die Möglichkeit, derartige Klagen als Druckmittel zu missbrauchen, zwinge zu einer zurückhaltenden Beurteilung. Dabei gehe es nicht nur um den Schutz der Person des Sachverständigen, sondern auch der Funktionsfähigkeit der Justiz insgesamt.
(OGH 26.06.2014, 6Ob83/14w)
"Schulduneinsicht" erhöht nicht Strafe
Eine leugnende Verantwortung darf nicht als (besonderer) Erschwerungsgrund im Rahmen der Strafbemessung gewertet werden.
(OGH 12.11.2013, 11Os118/13g)
"Ausschalten" einer Radarmessanlage ist keine Beweismittelunterdrückung
Das Unbrauchbarmachen einer Radarmessanlage, die bloß mit einer Schachtel überstülpt wurde, ist keine Beweismittelunterdrückung.
Wird eine Radarmessanlage mit einer Schachtel so abgedeckt, dass zwar die Geschwindigkeitsübertretung gemessen werden kann, eine Verfolgung des Lenkers aber nicht möglich ist, weil das Fahrzeug nicht fotografiert werden kann, stellt dies keine Beweismittelunterdrückung dar.
Der OGH hat den Angeklagten freigesprochen.
(OGH 11.06.2013, 14Os53/13w)
Pflicht zur gemeinsamen Verfahrensführung
Wird gegen eine bereits angeklagte Person eine weitere Anklage eingebracht, so sind die Verfahren jedenfalls zu verbinden.
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist die Verbindung der Verfahren zwingend vorgegeben. Dem Gericht kommt bei der Verbindung kein Ermessensspielraum zu. Unterbleibt die Verfahrensverbindung entgegen dieser Bestimmung, wird das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt.
Für das gesamte weitere Verfahren ist demnach das Schöffengericht zuständig, welches das Verfahren über die älteren Straftaten führt. Dieses Gericht hätte allerdings zur Vermeidung von Verzögerungen eine Trennung der Verfahren verfügen dürfen, ohne dadurch jedoch die einmal durch Verbindung gesetzlich begründete Zuständigkeit verändern zu können.
(OGH 28.05.2013, 11Os64/13s)
Beschleunigungsgebot in Haftsachen ausgeweitet
Macht ein Beschuldigter schon bei seiner Festnahme durch die Polizei konkrete Angaben zu einem Alibi und wird bei Gericht eingeliefert und die Untersuchungshaft verhängt, so ist dieses Alibi unverzüglich zu überprüfen. Andernfalls liegt durch die Säumigkeit des Gericht eine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit vor.
(OGH 19. 3. 2007, 15 Os 24/07d)