Umweltrecht
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17.03.2006
Zurück zur Übersicht Aussetzen des Bewilligungsverfahrens bei Feststellungsverfahren nach UVP-G (§ 3 Abs 7 UVP-G, § 38 AVG)
Insbesondere der Lösung von Kompetenzkonflikten zwischen verschiedenen Behörden dient das Feststellungsverfahren nach § 3 Abs 7 UVP-G. In sinngemäßer Anwendung des § 38 AVG ist daher zB die Baubehörde bei Einleitung eines Feststellungsverfahrens berechtigt, das Baubewilligungsverfahren auszusetzen.
(VwGH 17.3.2006, 2006/05/0020)
(VwGH 17.3.2006, 2006/05/0020)