Vertragsrecht
"Wirkliche Übergabe" bei Schenkung eines Wertpapierdepots - Verstärkter Senat
Für die „wirkliche Übergabe" eines geschenkten Wertpapierdepots reicht es aus, wenn der Geschenkgeber – etwa durch Einräumen einer Mitberechtigung – eine Handlung setzt, die dem Geschenknehmer die alleinige Verfügung über das Depot ermöglicht. Dass daneben der Geschenkgeber auch selbst noch auf das Depot greifen könnte, steht der Annahme einer „wirklichen Übergabe" nicht entgegen.
(OGH 03.05.2018 2Ob122/17f)
Keine gültige Gerichtsstandsvereinbarung in Fußzeile von Geschäftspapieren
In der Regel liegt keine gültige Gerichtsstandvereinbarung vor, wenn sich die Wortfolge „Gerichtsstand: xxx“ nicht im Vertragstext selbst, sondern in einer Fußzeile auf der ersten Seite, unterhalb des Vertragstextes auf dieser Seite befindet und dort nur Angaben eines Unternehmers wie seine Bezeichnung, Geschäftszweck, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-mail, Bankverbindung und HRB-Zahl vorhanden sind, die jedenfalls nicht Gegenstand der Willenserklärung des Unternehmer sind.
(OGH 24.04.2013, 9OB25/13m)
Konsumenten dürfen auf AGB-Änderungsmitteilung einer Bank schweigen
Eine Bank darf in ihren AGB nicht vereinbaren, dass sie Entgelte und Leistungen unbegrenzt ändern kann, wenn der Konsument nicht binnen einer bestimmten Frist widerspricht.
(OGH 11.04.2013, 1Ob210/12g)
Rechtsmissbräuchliche Änderung eines Kreditvertrages
Die nach Einräumung eines Fremdwährungskredits nicht im Einzelnen ausgehandelte Vertragsänderung durch Festlegung eines „Stop-loss-Limits“ von 15 % für die automatisierte Konvertierung in den Euro ist nichtig, wenn dabei nicht auf eine konkrete Erfüllungsgefährdung der Bank abgestellt wird.
(OGH 24.01.2013, 2Ob22/12t)
Rücktrittsrecht nach "Versteigerung" auf Ebay
Schließt ein Verbraucher im Rahmen einer „Versteigerung“ auf eBay einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer, kann er nach den für Fernabsatzgeschäfte geltenden Regeln des Konsumentenschutzgesetzes vom Vertrag zurücktreten.
(OGH 15.01.2013, 4Ob204/12x)
Unmöglichwerden der Gegenleistung bei Zug-um-Zug-Verpflichtung
Eine Verpflichtung, die Zug-um-Zug gegen eine andere Leistung zu erbringen ist, bleibt auch dann aufrecht, wenn die "Gegenleistung" unmöglich geworden ist. Nach der in Österreich herrschenden Zwei-Kondiktionen-Theorie bleibt jeder der sich gegenüberstehenden Verpflichtungen aufrecht, auch wenn eine der beiden nicht mehr erfüllt werden kann.
(OGH 19.12.2012, 3Ob202/12w)
Verträge
Verträge halten das fest, was die Vertragsparteien vereinbart haben. Es ist daher unbedingt erforderlich, das von den Vertragsparteien gewollte zu erheben und in Schriftform zu bringen.
Mit "Standard- oder Musterverträgen" kann dies in den meisten Fällen nicht erreicht werden.
Es wird daher dringen empfohlen die rechtlichen Voraussetzungen für das abzuschließende Rechtsgeschäft abzuklären und danach den Vertrag nach den individuellen Erfordernissen zu gestalten.